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   OVG Niedersachsen, 05.01.2010 - 7 KS 212/06   

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https://dejure.org/2010,5027
OVG Niedersachsen, 05.01.2010 - 7 KS 212/06 (https://dejure.org/2010,5027)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.01.2010 - 7 KS 212/06 (https://dejure.org/2010,5027)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Januar 2010 - 7 KS 212/06 (https://dejure.org/2010,5027)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren - Kohärenzausgleich - nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 92 Abs. 3 S. 1 VwGO; § 161 Abs. 2 S. 1 VwGO; § 74 Abs. 3 VwVfG; § 34c Abs. 5 S. 1 NNatG
    Vorbehalt von Einzelheiten des naturschutzrechtlichen Kohärenzausgleichs einer ergänzenden Entscheidung in einem straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorbehalt von Einzelheiten des naturschutzrechtlichen Kohärenzausgleichs einer ergänzenden Entscheidung in einem straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Naturschutzrechtlicher Kohärenzausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorbehalt von Einzelheiten des naturschutzrechtlichen Kohärenzausgleichs einer ergänzenden Entscheidung in einem straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 323
  • BauR 2010, 660
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.01.2010 - 7 KS 212/06
    Nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage können im Anfechtungsprozess gegen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss zugunsten der Behörde berücksichtigt werden (im Anschluss an Nds. OVG, Urt. v. 01.12.2004 - 7 LB 44/02 -, Nds. VBl. 2006, 10 und BVerwG, Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274, Rn. 87).

    Zutreffend argumentiert die Beklagte allerdings, dass aktuell inzwischen geeignete Kohärenzflächen konkret festgelegt worden sind und ein eventuelles Defizit damit behoben ist, weiter, dass diese Änderung auch im Anfechtungsprozess zu berücksichtigen gewesen wäre (BVerwG, a.a.O., LS 18 u. Rn. 255 ; BVerwG, Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274, Rn. 87 = juris Rn. 87; zuvor so bereits zu dieser Frage Nds.OVG, Urt. v. 01.12.2004 - 7 LB 44/02 -, Nds.VBl.

  • BVerwG, 31.01.2006 - 4 B 49.05

    FFH-Gebiet; gemeldetes -; Gemeinschaftsliste; Vorabentscheidung; Europäischer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.01.2010 - 7 KS 212/06
    Die Maßnahmen müssen nach Art, Ausmaß und Zeitdauer bereits weitgehend feststehen (wie BVerwG, Beschl. v. 31.01.2006 - 4 B 49.05 -, DVBl. 2006, 579).

    § 74 Abs. 3 VwVfG erlaubt allerdings lediglich, "Einzelheiten" des naturschutzrechtlichen Kohärenzausgleichs einem ergänzenden Planfeststellungsbeschluss vorzubehalten (BVerwG, Beschl. v. 31.01.2006, - 4 B 49.05 -, juris, LS 2 u. Rn. 21 = DVBl. 2006, 579 ).

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2004 - 7 LB 44/02

    Umfassende gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsakten auf Grund des Klagerechtes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.01.2010 - 7 KS 212/06
    Nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage können im Anfechtungsprozess gegen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss zugunsten der Behörde berücksichtigt werden (im Anschluss an Nds. OVG, Urt. v. 01.12.2004 - 7 LB 44/02 -, Nds. VBl. 2006, 10 und BVerwG, Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274, Rn. 87).

    Zutreffend argumentiert die Beklagte allerdings, dass aktuell inzwischen geeignete Kohärenzflächen konkret festgelegt worden sind und ein eventuelles Defizit damit behoben ist, weiter, dass diese Änderung auch im Anfechtungsprozess zu berücksichtigen gewesen wäre (BVerwG, a.a.O., LS 18 u. Rn. 255 ; BVerwG, Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274, Rn. 87 = juris Rn. 87; zuvor so bereits zu dieser Frage Nds.OVG, Urt. v. 01.12.2004 - 7 LB 44/02 -, Nds.VBl.

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.01.2010 - 7 KS 212/06
    Ein zur Fehlerhaftigkeit der Anordnung von Kohärenzsicherungsmaßnahmen nach § 34c Abs. 5 S. 1 NNatG führendes Defizit wäre auch nicht unerheblich nach § 17e Abs. 6 S. 1 FStrG (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, Rn. 155 = juris Rn. 155), weil in der Abwägung von der Durchführbarkeit solcher Maßnahmen ausgegangen wird und der Begründung nicht entnommen werden kann, dass der Planfeststellungsbeschluss auch wie geschehen erlassen worden wäre, wenn es dazu nicht kommen sollte.
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 7 MS 91/05

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss betr. den 2.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.01.2010 - 7 KS 212/06
    Dass dieser nach seiner Beschaffenheit und trotz der Entfernung vom Eingriffsort als Kompensationsraum für Wiesenvögel und Langstreckenzieher wie den Wachtelkönig geeignet war bzw. ist, hat der Senat in seinem Beschluss vom 12.12.2005 - 7 MS 91/05 - (juris, Rn. 47) in einem anderen Zusammenhang bereits festgestellt; er hätte dies bei einer streitigen Entscheidung vorliegend voraussichtlich nicht anders beurteilt.
  • VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08

    Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens -

    Denn es kann keinen Anspruch auf Aufhebung des Beschlusses oder auf Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit geben, wenn der Beschluss aufgrund der Rechtsänderung mit gleichem Inhalt und gleicher Begründung erneut erlassen werden könnte (BVerwG Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3/06 -, BVerwGE 130, 299 Rn. 256; OVG Nieders., Beschl. v. 05.01.2010 - 7 KS 212/06 -, NuR 2010, 194, 195).

    Denn die Frage der Einordnung der Ökologischen Flutungen als Vermeidungsmaßnahme oder als eigenständiger, grundsätzlich kompensationspflichtiger Eingriff in Natur und Landschaft stellt sich auch nach den §§ 13 f BNatSchG (2009), die hier im Falle einer der Behörde günstigeren Regelung auch im laufenden Verfahren Anwendung finden (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3/06 -, BVerwGE 130, 299, Rn. 256; Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14/07 -, BVerwGE 131, 274, Rn. 87; OVG Nds., Beschl. v. 05.01.2010 - 7 KS 212/06 -, NuR 2010, 194).

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2012 - 7 MS 33/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss bzgl. des Plans

    Sie entspricht der Praxis des Senats, den Streitwert bei Klagen anerkannter Naturschutzvereinigungen gegen Planfeststellungsbeschlüsse mit 30.000 EUR zu bemessen (Nds. OVG, Beschl. v. 5.1. 2010 - 7 KS 212/06 -) und in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig keinen Abschlag vom Wert der Hauptsache vorzunehmen, weil § 53 Abs. 2 GKG uneingeschränkt auf § 52 Abs. 1 (sowie Abs. 2) GKG verweist und der gegenüber der Hauptsache eventuell minderen Bedeutung des Verfahrens bereits durch die absolut geringere Anzahl und Höhe der Gebührenposten ausreichend Rechnung getragen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 7.6. 2011 - 7 ME 93/10 -).
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